• Anwälte
    • Rechtsanwalt Piotr ZIENTAL
  • Rechtsgebiete
    • Strafverteidigung
    • Familienrecht
    • Internetrecht/ Urheberrecht
    • Polnisches Recht – Zastępstwa polskie
  • Anfahrt
    • Impressum
  • So erreichen Sie unsere Kanzlei
  • Vollmachten

UNTERHALT TROTZ BEHAUPTETER LEISTUNGSUNFÄHIGKEIT

 

…obschon der Kindesvater behauptet, keine Arbeit finden zu können – oder zu wollen.

Das Familiengericht Herne-Wanne hat aufgrund unseres Antrages dem von uns vertretenen Kind den geschuldeten Unterhalt in Anwendung der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm zugesprochen, obschon der Kindesvater sich darauf berief, keine Arbeit finden zu können. Seine spärlichen Bewerbungen hat es als unzureichend angesehen, weil er – wie beantragt – eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung habe.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Hamm dürfte aber eine Beschwerde als unbegründet zurück weisen.

Einbrecherbande vor dem Landgericht Bochum
Revision in Oldenburg erfolgreich (Beschluss vom 25.06.2015)

DANIEL & ZIENTAL Rechtsanwälte PartG mbB

Piotr Ziental

Bahnhofstr. 32a
58452 Witten

info@recht-am-dreieck.de

Tel.: 02302/ 961 990

Fax: 02302/ 961 9920

Notruf: 0177 / 205 90 29 (Ziental)

Aktuelles

  • Neue Kanzleiorganisation 17. März 2018
  • Strafverfahren wegen Sexuellem Mißbrauchs Schutzbefohlener beendet 19. Januar 2018
  • Erfolgreiche Revision in Strafsachen 17. Oktober 2017
  • Reform der Strafprozessordnung: Neue Anwesenheitsrechte Ihres Strafverteidigers 6. September 2017
  • Die Befangenheit eines Richters 30. August 2017

Impressum & Datenschutz

DANIEL & ZIENTAL Rechtsanwälte PartG mbB
Bahnhofstr. 32a
58452 Witten

© recht-im-dreieck.de