UNTERHALT TROTZ BEHAUPTETER LEISTUNGSUNFÄHIGKEIT
…obschon der Kindesvater behauptet, keine Arbeit finden zu können – oder zu wollen.
Das Familiengericht Herne-Wanne hat aufgrund unseres Antrages dem von uns vertretenen Kind den geschuldeten Unterhalt in Anwendung der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm zugesprochen, obschon der Kindesvater sich darauf berief, keine Arbeit finden zu können. Seine spärlichen Bewerbungen hat es als unzureichend angesehen, weil er – wie beantragt – eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung habe.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Hamm dürfte aber eine Beschwerde als unbegründet zurück weisen.